BSG - Urteil vom 25.01.2017
B 6 KA 7/16 R
Normen:
SGB V § 106 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
NZS 2017, 559
Vorinstanzen:
LSG Bayern, vom 16.12.2015 - Vorinstanzaktenzeichen L 12 KA 160/14
SG München, vom 01.09.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 39 KA 1160/13

Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen VersorgungBerechtigung der Prüfgremien zur Überprüfung der Zulässigkeit der Verordnung von Impfstoffen im Rahmen der Versorgung mit Arzneimitteln

BSG, Urteil vom 25.01.2017 - Aktenzeichen B 6 KA 7/16 R

DRsp Nr. 2017/7354

Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung Berechtigung der Prüfgremien zur Überprüfung der Zulässigkeit der Verordnung von Impfstoffen im Rahmen der Versorgung mit Arzneimitteln

Die Prüfgremien sind für die Überprüfung der Zulässigkeit einer vertragsärztlichen Verordnung von Impfstoffen als Arzneimittel zuständig.

Auf die Revision des Beklagten werden das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 16. Dezember 2015 und der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 1. September 2014 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in allen Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Normenkette:

SGB V § 106 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten über einen Regress wegen unzulässig verordneter Impfstoffe durch den Beigeladenen zu 2. für das Quartal III/2010.