Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Hannover vom 22. Dezember 2010 wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller haben auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 9.756,34 Euro festgesetzt.
I. Die Beteiligten streiten um die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen Richtgrößenregress.
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