LSG Bayern - Urteil vom 04.02.2009
L 12 KA 27/08
Normen:
BMV-Ä § 47; EKV-Ä § 43; SGB V § 106 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; SGB V § 106 Abs. 3; SGB V § 106 Abs. 4 S. 4;
Vorinstanzen:
SG München, vom 29.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 39 KA 938/07

Wirtschaftlichkeitsprüfung der vertragsärztlichen Vergütung; Erfassung von Praxisbesonderheiten bei gemischt hausärztlich-typischer und anästhesiologischer Tätigkeit

LSG Bayern, Urteil vom 04.02.2009 - Aktenzeichen L 12 KA 27/08

DRsp Nr. 2010/16877

Wirtschaftlichkeitsprüfung der vertragsärztlichen Vergütung; Erfassung von Praxisbesonderheiten bei gemischt hausärztlich-typischer und anästhesiologischer Tätigkeit

Es ist nicht zu beanstanden, wenn zur Erfassung der Praxisbesonderheiten einer fachübergreifenden Gemeinschaftspraxis Anästhesist/Hausärztin bei gemischt hausärztlich-typischer und anästhesiologischer Tätigkeit der Hausärztin gegenüber einer durchschnittlichen Hausarztgemeinschaftspraxis ein Spezialvergleich gewählt wird, mit dem offensichtlich versucht wird, anhand vorhandener statistischer Kriterien die nicht hausärztlich betreuten Fälle von den Hausarztfällen über die Zahl der abgerechneten Hausarztpauschalen als Differenzierungsgesichtspunkt zu trennen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

I. Auf die Berufung der Kläger werden das Urteil des Sozialgerichts München vom 29. November 2007 sowie die Bescheide des Beschwerdeausschusses vom 1. August 2007 zu den Quartalen 2/04 bis 2/05 aufgehoben und der Beklagte verpflichtet, gemäß der Rechtsauffassung des Gerichts über den Widerspruch der Kläger erneut zu entscheiden.

II. Die Kosten beider Rechtszüge trägt der Beklagte zu drei Viertel, die Klägerin zu einem Viertel.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BMV-Ä § 47; EKV-Ä § 43; SGB V § 106 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; SGB V § 106 Abs. 3;