Die Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen zu 1. gegen den Beschluss des Sozialgerichts Hannover vom 18. April 2008 werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Antragsgegner und die Beigeladene zu 1. als Gesamtschuldner je zur Hälfte mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen zu 2. bis 8., die diese selbst tragen.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 36.450,65 EUR festgesetzt.
I. Der Antragsteller ist als Facharzt für Allgemeinmedizin in C. niedergelassen und nimmt an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Er begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Regressforderung in Höhe von 145.802,59 EUR.
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