SG Nordhausen, vom 15.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 SF 739/05
Wirkung einer Prozessvollmacht
LSG Thüringen, Beschluss vom 08.05.2006 - Aktenzeichen L 6 B 10/06 SF
DRsp Nr. 2007/20566
Wirkung einer Prozessvollmacht
Die Wirkung einer im Hauptsacheverfahren erteilten Vollmacht kann sich nach Rücknahme der Klage nur auf solche Verfahren erstrecken, mit denen ein prozessualer Sachzusammenhang besteht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]