Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Höhe der Beiträge des Klägers zu seiner freiwilligen Krankenversicherung und die zur Pflegeversicherung für die Zeit vom 01. Juni 2008 bis zum 30. September 2009.
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