LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 03.12.2015
10 Sa 1299/15
Normen:
BGB § 242; ZPO § 520; TzBfG § 14 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 24.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 31 Ca 3864/15

Wirksamkeit wiederholter Befristungen des Arbeitsverhältnisses

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.12.2015 - Aktenzeichen 10 Sa 1299/15

DRsp Nr. 2016/5807

Wirksamkeit wiederholter Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Ist die Befristungsdauer des § 14 Abs. 2 TzBfG um nahezu 100 % und die Anzahl der danach zulässigen Verlängerungen der Befristungen um mehr als 250 % überschritten, kann ein institutioneller Rechtsmissbrauch angenommen werden.

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 24. Juni 2015 - 31 Ca 3864/15 - wird als unzulässig verworfen.

II. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

III. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 6.150,00 EUR festgesetzt.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 242; ZPO § 520; TzBfG § 14 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der Befristung des zwischen ihnen begründeten Arbeitsverhältnisses sowie Weiterbeschäftigung.

Der Kläger ist 37 Jahre alt (.... 1978) und seit dem 19. April 2011 bei der Beklagten als Paketzusteller mit 38,5 Wochenstunden bei 2.050,-- EUR brutto monatlich beschäftigt.