OLG Celle - Urteil vom 13.01.1999
13 U 220/98
Normen:
BGB § 138 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 1999, 319
Vorinstanzen:
LG Stade, - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 32/98

Wirksamkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots

OLG Celle, Urteil vom 13.01.1999 - Aktenzeichen 13 U 220/98

DRsp Nr. 2004/7924

Wirksamkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots

1. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot darf den Verpflichteten in seiner Berufsausübung nicht übermäßig beschränken und nach Ort, Zeit und Gegenstand nicht über die schutzwürdigen Interessen des Begünstigten hinausgehen. Dabei entspricht ein Zeitraum von zwei Jahren regelmäßig einer noch als angemessen angesehenen Schutzfrist. 2. Ein sittenwidriges Wettbewerbsverbot kann im Wege der geltungserhaltenden Reduktion auf eine noch zu billigenden zeitlichen Umfang zurückgeführt werden.

Normenkette:

BGB § 138 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger nimmt die Beklagte aufgrund eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots in Anspruch.

Der Kläger schloss am 27. Dezember 1984 unter seiner Firma ####P### Inhaber ####P###, mit der Beklagten einen Vertrag über die Pacht seines Betriebs in ##### (Elektrohandel und die Handwerke Elektroinstallation, Gas- und Wasserinstallation, Zentralheizungs- und Lüftungsbauerhandwerk, Kälteanlagen). Der Pachtvertrag sollte frühestens zum 31. Dezember 1997 kündbar sein. In § 9 des Vertrags vereinbarten die Parteien folgendes Konkurrenzverbot :