Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 21. Juli 2015 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Verfahrensgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Antragsteller (noch) Mitglied der Antragsgegnerin (der Vertreterversammlung [VV] der Kassenärztlichen Vereinigung [KV] Berlin) ist.
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