Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 08. November 2012 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten auch im Berufungsverfahren um den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses und in diesem Zusammenhang um die Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages.
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