Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 08.04.2011 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Vergütung von nicht bezahlten Arbeitszeiten.
Der am 21.08.1968 geborene Kläger ist seit dem 06.06.1989 als gewerblicher Mitarbeiter bei der Beklagten zu einem Stundenentgelt von zuletzt 12,28 € brutto beschäftigt.
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit des Klägers betrug 40 Stunden in der Woche, wobei alle 40 Stunden bezahlt wurden.
Unter dem 27.03.2009 trafen eine Vielzahl von Arbeitnehmern mit der Beklagten, wie auch der Kläger, eine Vereinbarung folgenden Inhalts:
"...
Es wird hiermit ab dem 01.04.2009 folgendes vereinbart:
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