LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.02.2022
L 20 AS 229/20
Normen:
SGB X § 24; SGG § 193;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 30.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 157 AS 1524/19

Wirksamkeit einer SanktionsentscheidungMinderung eines Anspruchs auf Alg II um 30 % des maßgeblichen RegelbedarfsKriterien für eine Ermessensausübung

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.02.2022 - Aktenzeichen L 20 AS 229/20

DRsp Nr. 2022/15029

Wirksamkeit einer Sanktionsentscheidung Minderung eines Anspruchs auf Alg II um 30 % des maßgeblichen Regelbedarfs Kriterien für eine Ermessensausübung

Gerichtlich überprüfbar ist nur, ob ein Leistungsträger sein Ermessen überhaupt ausgeübt, er die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat.

Tenor

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 30. Januar 2020 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB X § 24; SGG § 193;

Tatbestand

Der Kläger wendet sich gegen einen Sanktionsbescheid des Beklagten für die Zeit vom 1. Februar 2019 bis zum 30. April 2019.

Ein Sanktionsbescheid vom 17. Juli 2018 für den Zeitraum vom 1. August 2018 bis 31. Oktober 2018 wegen Nichterscheinens zur Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses wurde aufgehoben, weil der Kläger bestritt, den Vermittlungsvorschlag erhalten zu haben.