Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.11.2014 in Sachen12 Ca 1607/14 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen arbeitgeberseitigen verhaltensbedingten Kündigung vom 17.02.2014, dem Kläger zugegangen am 18.02.2014, sowie über einen Weiterbeschäftigungsanspruch.
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