LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 04.01.2010
10 Sa 2071/09
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 1 Abs. 3; SGB IX § 84 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 12.08.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 26 Ca 4764/09

Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements als Teil der Sozialauswahl

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.01.2010 - Aktenzeichen 10 Sa 2071/09

DRsp Nr. 2010/10769

Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements als Teil der Sozialauswahl

Auch vor einer betriebsbedingten Kündigung ist das betriebliche Eingliederungsmanagement durchzuführen, um etwaige Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten beurteilen zu können.

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12. August 2009 - 26 Ca 4764/09 - wird zurückgewiesen.

II. Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

III. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 6.423,42 EUR festgesetzt.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 1 Abs. 3; SGB IX § 84 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um eine ordentliche Kündigung der Beklagten zum 31. Oktober 2009, nachdem die Beklagte bereits unter dem 27. Juli 2007 das Arbeitsverhältnis erfolglos gekündigt hatte (Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 2. April 2008 - 15 Sa 112/08).