Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 06.09.2013 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob ein Klageverfahren auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente wirksam durch Klagerücknahme beendet worden ist.
Der 1962 geborene Kläger beantragte am 16.12.2008 bei der Beklagte eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Er gab hierbei an, von 1978 bis 1981 den Beruf eines Elektroinstallateurs erlernt zu haben und später zum Industriekaufmann (ohne Abschluss) und zum Mikroelektroniker umgeschult worden zu sein. Außerdem sei er als Nebenerwerbslandwirt tätig.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|