Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. Juni 2011 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen fristlosen Änderungskündigung.
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