Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 15.11.2016 -
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der mit Wirkung zum 01.12.2015 am 17.07.2015 ausgesprochene vollständige Entzug von Arbeitsaufgaben eine Versetzung ist und diese unwirksam ist.
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