LAG Köln - Urteil vom 05.04.2017
11 Sa 593/16
Normen:
BGB § 307 Abs. 1 S. 2; GewO § 106 S. 1; BGB § 315;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 14.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 4222/15

Wirksamkeit der Versetzung einer Flugbegleiterin an einen anderen Standort

LAG Köln, Urteil vom 05.04.2017 - Aktenzeichen 11 Sa 593/16

DRsp Nr. 2017/14902

Wirksamkeit der Versetzung einer Flugbegleiterin an einen anderen Standort

Einzelfall

1. Eine in dem Arbeitsvertrag einer Flugbegleiterin enthaltene ortsbezogene Versetzungsklausel genügt dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB und ist damit wirksam. 2. Die unternehmerische Entscheidung eines Luftfahrtunternehmens, aus Kostengründen den Direktverkehr strukturell zu reformieren, einen erheblichen Teil der Flüge nicht mehr selbst durchzuführen und die meisten dezentralen Stationierungsorte vollständig zu schließen, ist weder willkürlich, noch rechtsmissbräuchlich.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.04.2016 - 8 Ca 4222/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 307 Abs. 1 S. 2; GewO § 106 S. 1; BGB § 315;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit von Versetzungen.