LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 16.11.2015
17 Sa 1642/14
Normen:
GewO § 106;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 16.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1557/14

Wirksamkeit der Versetzung des in Berlin, Hamburg und Düsseldorf stationierten fliegenden Personals der Deutschen Lufthansa nach Frankfurt/M.

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.11.2015 - Aktenzeichen 17 Sa 1642/14

DRsp Nr. 2016/6371

Wirksamkeit der Versetzung des in Berlin, Hamburg und Düsseldorf stationierten fliegenden Personals der Deutschen Lufthansa nach Frankfurt/M.

Orientierungssätze: unwirksame Ausübung des Direktionsrechts (Umstationierung von Kabinenmitarbeitern)

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 16. September 2014, 5 Ca 1557/14, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GewO § 106;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Versetzung und die einer Änderungskündigung.

Die Klägerin ist bei der Beklagten als Flugbegleiterin mit Stationierungsort Berlin beschäftigt. Der hiermit in Bezug genommene Arbeitsvertrag der Parteien vom 12. März 1997 (Bl. 7 f d.A.) lautet auszugsweise:

1. Beginn, Art und Ort der Beschäftigung

(1) Frau A wird ab dem 15.03.1999 als Flugbegleiterin im Bereich Kabinenbesatzungen Kontinent in Frankfurt beschäftigt. Der Einsatzort Frankfurt umfaßt einen Einsatz von und zu allen Flughäfen der Region.

(2) Lufthansa kann Frau A an einem anderen Ort sowie vorübergehend bei einem anderen Unternehmen einsetzen.

2. Rechte und Pflichten