.Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 31.10.2014 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Beendigung des zwischen ihnen bestehenden Arbeitsverhältnisses infolge einer Altersgrenzenklausel.
Die Beklagte, die in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt, betreibt ein medizinisches Versorgungszentrum in den Fachbereichen Radiologie und Nuklearmedizin.
Der am 07.06.1949 geborene Kläger betrieb eine radiologische Arztpraxis in E..
Der Kläger veräußerte seine Praxis zum 30.06.2009 an die Beklagte. Wegen der Einzelheiten des vom Kläger am 17.05.2009 unterschriebenen Vertrages wird auf die zu den Akten gereichte Kopie (Blatt 67-71 GA) Bezug genommen. § 1 Ziffer 3 der Präambel enthält auszugsweise folgenden Text:
1. 2. 3. 1. 2. 3.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|