Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 18. Oktober 2016 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird auf 199,61 EUR festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren nach Aufrechnungsentscheidungen des Beklagten.
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