Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 23. Juli 2014 - 23 Ca 796/14 - wird als unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen die Abweisung des Antrags zu 2) richtet. Im Übrigen wird die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 23. Juli 2014 - 23 Ca 796/14 - zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten auch in der Berufungsinstanz noch im Rahmen von Feststellungs- und Zahlungsanträgen über eine dem Kläger ursprünglich gezahlte Besitzstandszulage und die Gestaltung von Dienstplänen.
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