I.
Die Beklagte, die als Inhaberin eines Nachtclubs auf nach Behauptung der Klägerin noch ausstehenden Lohn in Anspruch genommen wird, wurde vom Arbeitsgericht Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - zum Termin am 21.01.2004 als Partei persönlich geladen, nachdem im Termin am 15. 10.2003 durch Beschluss das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet worden war. Sie ist im Termin am 21.01.04 nicht erschienen. Das Arbeitsgericht verhängte durch in der Sitzung verkündeten Beschluss deshalb ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 EUR, ersatzweise je 50 EUR einen Tag Ersatzhaft. Der Beschluss wurde der Beklagten am 16.03.2004 zugestellt.
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