LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 02.03.2006 - Aktenzeichen L 3 RJ 256/02
DRsp Nr. 2007/20517
Wirksame Verrechnung von Beitragsforderungen
Voraussetzung für eine wirksame Verrechnung von Beitragsforderungen der Einzugsstelle mit einem Anspruch des Schuldners auf Altersrente ist eine wirksame Verrechnungserklärung des Beitragsgläubigers. Sie kann in einem Bescheid des Trägers der Rentenversicherung über die Einbehaltung von Teilbeträgen der Monatsrente enthalten sein. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]