LAG Niedersachsen - Urteil vom 08.08.2007
2 Sa 1768/06 E
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1 ; TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Satz 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Braunschweig, vom 07.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 386/06

Wirksame Tarifregelung zum familienbezogenen Zuschlag im öffentlichen Dienst

LAG Niedersachsen, Urteil vom 08.08.2007 - Aktenzeichen 2 Sa 1768/06 E

DRsp Nr. 2008/1784

Wirksame Tarifregelung zum familienbezogenen Zuschlag im öffentlichen Dienst

1. Die Bestimmung des § 5 Abs. 2 Satz 2 TVÜ-VKA verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.2. Die unterschiedliche Behandlung von Angestellten, deren Partner in ihrem jeweiligen Arbeitsverhältnis familienzuschlagsberechtigt sind, und solchen, bei denen dies nicht der Fall ist, und bei denen deshalb der Ortszuschlag der Stufe 2 in der Vergleichsentgeltberechnung nach § 5 Abs. 2 Satz 2 TVÜ-VKA Berücksichtigung findet, ist sachlich gerechtfertigt.3. Durch die Regelung des § 5 Abs. 2 TVÜ-VKA stellen die Tarifvertragsparteien sicher, dass bezogen auf ein Paar der familienbezogene Zuschlag nur einmal gezahlt wird und das andererseits kein Paar, das bisher insgesamt ein familienbezogenen Zuschlag erhalten hat, diese Einkommenskomponente im Familienbudget per 01.10.2005 verliert.

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1 ; TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Satz 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Höhe der Vergütung nach der Überleitung des Klägers vom Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) zum Tarifvertrag für den öffentlichen Diensten (TVöD) zum 01.10.2005.