Die Klägerin wendet sich mit der Klage gegen die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses im Kleinbetrieb.
Die am 16.05.1970 geborene Klägerin ist seit dem Jahre 2001 bei den Beklagten, die eine Arztpraxis für Allgemeinmedizin betreiben, als Arzthelferin zu einem Monatsverdienst von 1.700,00 EUR beschäftigt. Neben der Klägerin war lediglich noch eine weitere Auszubildende beschäftigt.
Unter dem Datum des 07.10.2004 erhielt die Klägerin eine Abmahnung (Bl. 72 d. A.). Sie befand sich in stationärer Behandlung vom 15.11. bis 24.11.2004 und erneut ab dem 11.01.2005.
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