Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart (14 Ca 6190/13) vom 02.07.2014 im Kostenpunkt aufgehoben, im übrigen abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
1. 2. 3. 4. 5. II. III. IV. V.
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