1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 25. August 2010 - 3 Sa 392/10 - teilweise aufgehoben.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 14. Januar 2010 -
2. Hinsichtlich des Weiterbeschäftigungsantrags wird die Revision des Klägers zurückgewiesen.
3. Hinsichtlich des Zahlungsantrags sowie der Kostenentscheidung wird das bezeichnete Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
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