Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Reutlingen vom 16. Oktober 2012 wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
Zwischen den Beteiligten ist die Rechtmäßigkeit von Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden streitig.
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