LSG Bayern - Beschluss vom 23.01.2007
L 20 R 691/03.Ko
Normen:
JVEG § 2 Abs. 2 S. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Nürnberg, vom 12.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 18 RJ 850/02

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im sozialgerichtlichen Verfahren für die verspätete Geltendmachung eines Vergütungsanspruchs

LSG Bayern, Beschluss vom 23.01.2007 - Aktenzeichen L 20 R 691/03.Ko

DRsp Nr. 2007/20046

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im sozialgerichtlichen Verfahren für die verspätete Geltendmachung eines Vergütungsanspruchs

Die schwere Erkrankung der Mutter und deren Ableben sind nicht geeignet, einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für die verspätete Erstellung einer Gutachtenrechnung zu rechtfertigen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

JVEG § 2 Abs. 2 S. 1 ;
Vorinstanz: SG Nürnberg, vom 12.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 18 RJ 850/02