Bayerisches Landessozialgericht - L 15 V 11/03 - 15.01.2004,
SG München, vom 15.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 29 V 12/98
Wiedereinsetzung bei Versäumung der Rechtsmittelfrist
BSG, Beschluß vom 09.07.2004 - Aktenzeichen B 9 V 10/04 B
DRsp Nr. 2004/17618
Wiedereinsetzung bei Versäumung der Rechtsmittelfrist
Wenn für die Dauer eines Urlaubs zwar ein Nachsendeantrag bei der Post gestellt worden ist, der Zustellungsempfänger es jedoch versäumt hat, den Nachsendeauftrag auch auf Postzustellungsaufträge zu erstrecken oder für die Zeit seines Urlaubs einen Zustellungsbevollmächtigten zu bestellen, so ist ein Rechtsmittel auch dann nicht ohne Verschulden versäumt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]