I. Der Antrag auf Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens wird als unzulässig verworfen.
II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
III. Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Wiederaufnahmeverfahren wird abgelehnt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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