Die Wiederaufnahmeklage gegen das Urteil des Senats vom 30.08.2017 in dem Rechtsstreit
Der Kläger begehrt die Wiederaufnahme des abgeschlossenen Verfahrens
Die Beteiligten stritten in diesem Verfahren um die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Nachteilsausgleiche "außergewöhnliche Gehbehinderung" (aG) sowie "Ermäßigung des Rundfunkbeitrags" (RF). Mit Urteil vom 30.08.2017 hat der Senat die gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund (
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