SG Mainz, vom 31.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 ER 135/06 KR
Widerspruch und Klage gegen Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft, aufschiebende Wirkung
LSG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 02.10.2006 - Aktenzeichen L 5 ER 185/06 KR
DRsp Nr. 2007/20407
Widerspruch und Klage gegen Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft, aufschiebende Wirkung
Wird gegen die Feststellung der Krankenkasse, dass die freiwillige Mitgliedschaft nach § 191 S. 1 Nr. 3 SGB V beendet ist, Widerspruch und Klage erhoben, so liegt keine aufschiebende Wirkung mit der Folge vor, dass die Krankenkasse weiterhin Leistungen erbringen müsste. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]