ArbG Berlin, vom 27.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 58 Ca 894/12
Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei unzureichender Unterrichtung über die wirtschaftlichen Folgen des Betriebsübergangs; Informationspflicht des Arbeitgebers über prämienbegünstigtes Ausscheiden nach Maßgabe der VV-Prämie Berlin
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.06.2012 - Aktenzeichen 25 Sa 657/12
DRsp Nr. 2012/23847
Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei unzureichender Unterrichtung über die wirtschaftlichen Folgen des Betriebsübergangs; Informationspflicht des Arbeitgebers über prämienbegünstigtes Ausscheiden nach Maßgabe der VV-Prämie Berlin
1. Geht der Betrieb, in dem die Arbeitnehmerin beschäftigt ist, im Sinne des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB auf eine neue Inhaberin über, kann die Arbeitnehmerin dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf die Betriebserwerberin nach § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB innerhalb eines Monats nach der Unterrichtung über den Übergang widersprechen mit der Folge, dass das Arbeitsverhältnis zum Betriebsveräußerer fortbesteht.2. Die einmonatige Widerspruchsfrist nach § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB wird durch eine ordnungsgemäße Unterrichtung nach § 613a Abs. 5BGB in Lauf gesetzt; die Arbeitnehmerin soll durch die Unterrichtung eine ausreichende Wissensgrundlage für die Ausübung oder Nichtausübung ihres Widerspruchsrechts erhalten.
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