LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 14.06.2012
25 Sa 657/12
Normen:
BGB § 613a Abs. 1 S. 1; BGB § 613a Abs. 5 Nr. 4; BGB § 613a Abs. 6 S. 1; StellenpoolG Bln § 1 Abs. 1; StellenpoolG Bln § 1 Abs. 2; VV-Prämie Bln § 1 Abs. 1; VV-Prämie Bln § 1 Abs. 4; VV-Prämie Bln § 3 Abs. 2; VV-Prämie Bln § 3 Abs. 4; ZPO § 256 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 27.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 58 Ca 894/12

Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei unzureichender Unterrichtung über die wirtschaftlichen Folgen des Betriebsübergangs; Informationspflicht des Arbeitgebers über prämienbegünstigtes Ausscheiden nach Maßgabe der VV-Prämie Berlin

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.06.2012 - Aktenzeichen 25 Sa 657/12

DRsp Nr. 2012/23847

Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei unzureichender Unterrichtung über die wirtschaftlichen Folgen des Betriebsübergangs; Informationspflicht des Arbeitgebers über prämienbegünstigtes Ausscheiden nach Maßgabe der VV-Prämie Berlin

1. Geht der Betrieb, in dem die Arbeitnehmerin beschäftigt ist, im Sinne des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB auf eine neue Inhaberin über, kann die Arbeitnehmerin dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf die Betriebserwerberin nach § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB innerhalb eines Monats nach der Unterrichtung über den Übergang widersprechen mit der Folge, dass das Arbeitsverhältnis zum Betriebsveräußerer fortbesteht. 2. Die einmonatige Widerspruchsfrist nach § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB wird durch eine ordnungsgemäße Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB in Lauf gesetzt; die Arbeitnehmerin soll durch die Unterrichtung eine ausreichende Wissensgrundlage für die Ausübung oder Nichtausübung ihres Widerspruchsrechts erhalten.