ArbG München, vom 05.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 34 Ca 18389/06
Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlerhafter Unterrichtung über Betriebsübergang - abgestufte Darlegungslast der Parteien - Mitteilung der Anschrift und Unterrichtung über Grund und mittelbare Folgen des Betriebsübergangs sowie Weitergeltung von Tarifverträgen - keine Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Gehalterhöhung oder Aufhebungsvertrag mit Übernehmerin in Unkenntnis des Widerspruchsrechts
LAG München, Urteil vom 17.04.2008 - Aktenzeichen 4 Sa 1063/07
DRsp Nr. 2008/14526
Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlerhafter Unterrichtung über Betriebsübergang - abgestufte Darlegungslast der Parteien - Mitteilung der Anschrift und Unterrichtung über Grund und mittelbare Folgen des Betriebsübergangs sowie Weitergeltung von Tarifverträgen - keine Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Gehalterhöhung oder Aufhebungsvertrag mit Übernehmerin in Unkenntnis des Widerspruchsrechts
1. Für die Erfüllung der Unterrichtungspflichten gemäß § 613 a Abs. 5 sind Übergeberin und Übernehmerin darlegungs- und beweispflichtig.2. Entspricht der Inhalt eines Unterrichtungsschreibens auf den ersten Blick den formalen Anforderungen des § 613 a Abs. 5BGB und ist er nicht offensichtlich fehlerhaft, ist es Sache des Arbeitnehmers, im Rahmen des qualifizierten Bestreitens nach den Grundsätzen abgestufter Darlegungs- und Beweislast einen Mangel der Unterrichtung, deren Unvollständigkeit und/oder Fehlerhaftigkeit näher darzulegen; (erst) dann müssen von der Arbeitgeberin solche Einwände des Arbeitnehmers durch entsprechende konkretere Ausführungen und Beweisangebote widerlegt werden.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.