Das am 06.11.2015 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden - Az.:
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits der ersten Instanz haben der Kläger 61% und die Beklagte 39% zu tragen. Von den Kosten des Rechtsstreits der zweiten Instanz haben der Kläger 80% und die Beklagte 20% zu tragen.
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