ArbG Flensburg, vom 24.04.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 922/96
LAG Schleswig-Holstein, vom 08.01.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 360/97
Widerruf des Bezugsrechts im Konkurs bei Entgeltumwandlung
BAG, Urteil vom 08.06.1999 - Aktenzeichen 3 AZR 136/98
DRsp Nr. 1999/9389
Widerruf des Bezugsrechts im Konkurs bei Entgeltumwandlung
»1. Wenn der Konkursverwalter das Bezugsrecht des Versorgungsberechtigten versicherungsvertraglich wirksam widerrufen hat, kann er nach §§ 985, 952BGB die Herausgabe des Versicherungsscheins verlangen.2. Der Senat hält daran fest, daß das Versicherungsverhältnis und das zwischen dem Unternehmer und dem Beschäftigten bestehende Versorgungsverhältnis voneinander unterschieden werden müssen. Welche Rechte dem Konkursverwalter und dem begünstigten Beschäftigten aus dem Versicherungsverhältnis zustehen, hängt allein von der Ausgestaltung des Versicherungsverhältnisses ab. Auch bei einer Entgeltumwandlung erfüllt der Konkursverwalter mit dem im Versicherungsvertrag vorbehaltenen Widerruf seine konkursrechtlichen Pflichten nach § 117 Abs. 1KO (Fortführung des Urteils vom 17. Oktober 1995 - 3 AZR 622/94 - AP Nr. 23 zu § 1BetrAVG Lebensversicherung).3. Eine Entgeltumwandlung im Sinne des § 1 Abs. 5BetrAVG setzt voraus, daß im Umwandlungszeitpunkt bereits eine Rechtsgrundlage für den betroffenen Entgeltanspruch bestand.«