SG Karlsruhe, vom 23.11.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 8 RJ 403/98
Widerruf bzw Anfechtung einer Klagerücknahme im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.02.1999 - Aktenzeichen L 2 RJ 4585/98
DRsp Nr. 2006/23791
Widerruf bzw Anfechtung einer Klagerücknahme im sozialgerichtlichen Verfahren
Nur wenn die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach den §§ 179, 180SGG vorliegen, ist der Widerruf oder die Anfechtung einer Klagerücknahme möglich. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]