SG Mannheim, vom 04.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 AL 3138/03
Wichtiger Grund bei einer Sperrzeit für Arbeitslosengeld
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.06.2004 - Aktenzeichen L 13 AL 1087/04
DRsp Nr. 2006/24336
Wichtiger Grund bei einer Sperrzeit für Arbeitslosengeld
Wirtschaftliche Interessen des Arbeitgebers an einer vorzeitigen Vertragsauflösung sind bei der im Sperrzeitrecht für die Beurteilung des wichtigen Grundes vorzunehmenden Interessenabwägung nicht zu berücksichtigen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]