LAG Berlin - Urteil vom 15.09.1995
16 Sa 1/94
Normen:
BAT-O § 1 ;
Fundstellen:
ARST 1996, 114
AuR 1996, 231
RAnB 1996, 114
ZTR 1996, 214
AuA 1996, 288

»West«- oder »Ost«-Vergütung für einen Lehrer, der überwiegend in einer Schulfiliale im Ostteil Berlins, zeitweise aber auch in der Stammschule im Westteil unterrichtet?

LAG Berlin, Urteil vom 15.09.1995 - Aktenzeichen 16 Sa 1/94

DRsp Nr. 1996/29053

»West«- oder »Ost«-Vergütung für einen Lehrer, der überwiegend in einer Schulfiliale im Ostteil Berlins, zeitweise aber auch in der Stammschule im Westteil unterrichtet?

»Auf das Arbeitsverhältnis eines Lehrers, der für den Unterricht an der im Ostteil Berlins gelegenen Filiale einer im Westteil gelegenen Stammschule eingestellt wurde, findet der BAT-O Anwendung. Wird der Lehrer für ein Schulhalbjahr zum Unterricht an der Stammschule im Westteil eingeteilt, bleibt auch in dieser Zeit die Geltung des BAT-O erhalten.«

Normenkette:

BAT-O § 1 ;

Sachverhalt:

Die Parteien streiten darüber, ob die Arbeitsvergütung des Klägers (Kl.) sich nach den Vergütungstarifverträgen zum BAT-O oder zum BAT bemißt.

Arbeitsvertrag v. 21.8.1991 Umstrukturierung des (Ost-)Berliner Berufsschulwesens vorübergehende Abordnung des Kl. an das Bezirksamt S. Einsatzorte des Kl. Zahlungsbegehren des Kl.; Klage