SG Heilbronn, vom 19.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 U 2423/04
Wespenstich als Arbeitsunfall
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.09.2006 - Aktenzeichen L 10 U 3430/05
DRsp Nr. 2007/3105
Wespenstich als Arbeitsunfall
Während der versicherten Tätigkeit ist ein Wespenstich grundsätzlich ein Arbeitsunfall. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Wespenstich und Tod kann jedoch nicht mit Wahrscheinlichkeit bejaht werden, wenn der Versicherte in der zeitlichen Folge stirbt und sich die Todesursache ebenso wenig klären lässt wie die Frage, ob der Versicherte an einer Wespengiftallergie litt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]