LAG München - Beschluss vom 02.05.2007
11 Ta 123/07
Normen:
GKG § 42 Abs. 3 Satz 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 02.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 1748/06

Wertfestsetzung ohne Berücksichtigung der Erfolgsaussicht der Antragstellung

LAG München, Beschluss vom 02.05.2007 - Aktenzeichen 11 Ta 123/07

DRsp Nr. 2007/14411

Wertfestsetzung ohne Berücksichtigung der Erfolgsaussicht der Antragstellung

»Die Erfolgsaussichten eines Klageantrags haben keinen Einfluss auf die Wertfestsetzung.«

Normenkette:

GKG § 42 Abs. 3 Satz 1 ;

Gründe:

I.

Mit dem angegriffenen Beschluss hat das Arbeitsgericht die auf Zahlung von 246,82 EUR sowie Feststellung einer abstrakt angegebenen monatlichen Lohnzahlungspflicht (Zahlung eines "Stundenlohns von 8,20 EUR" "für die vereinbarte Wochenstundenzahl von 35,5 Stunden") gerichteten Klageanträge des Klägers mit 246,82 EUR bewertet.