I. Der im Februar 1933 geborene Kläger begehrt die Rücknahme bestandskräftiger Höchstwertfestsetzungen seines Rechts auf Dienstbeschädigungsausgleich (DBA), die Neufeststellung eines höheren Wertes dieses Rechts für Bezugszeiten ab 1. Januar 2000 sowie die Zahlung entsprechend höherer monatlicher Geldbeträge.
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