LAG Düsseldorf - Urteil vom 20.07.2010
17 Sa 317/10
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1; TVG § 3 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 1; ZPO § 256 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Solingen, vom 08.01.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 927/09

Weitergabe von Tariflohnerhöhungen bei fehlender Tarifbindung; unbegründete Feststellungsklage bei Gleichstellungsabrede in Altvertrag

LAG Düsseldorf, Urteil vom 20.07.2010 - Aktenzeichen 17 Sa 317/10

DRsp Nr. 2010/16837

Weitergabe von Tariflohnerhöhungen bei fehlender Tarifbindung; unbegründete Feststellungsklage bei Gleichstellungsabrede in Altvertrag

1. Einer Eingruppierung des Arbeitnehmers in eine bestimmte Lohngruppe bei der Einstellung kann zwar entnommen werden, dass sich die Arbeitgeberin an einem bestimmten Tariflohn orientiert hat; dies alleine spricht aber nicht dafür, dass dem Arbeitnehmer der jeweilige Tariflohn der Tarifgruppe einzelvertraglich quasi als Mindestlohn unabhängig von der Tarifbindung zugesagt werden sollte, wenn weder der aktuelle Tariflohn aufgeführt ist noch die zukünftige Entwicklung des Lohns erwähnt wird. 2. Eine Gleichstellungsabrede führt bei einem Wegfall der Tarifgebundenheit der Arbeitgeberin dazu, dass die in Bezug genommenen Tarifverträge nur noch statisch in der Fassung zum Zeitpunkt des Austritts anzuwenden sind; diese Auslegungsregel wird aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin auf Bezugnahmeklauseln angewendet, die vor dem 01.01.2002 vereinbart worden sind. 3. Wenn schon kein Anspruch auf Weitergabe aller künftigen Tariflohnerhöhungen auf den Tariflohn aufgrund betrieblicher Übung entsteht, kann auch ohne weitere Umstände keine betriebliche Übung entstehen, unabhängig von der Tarifbindung zumindest die außertariflichen Lohnstandteile entsprechend zu erhöhen.

Tenor