LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 28.06.2016
8 Sa 87/16
Normen:
BGB § 151; BGB § 242; BGB § 305c; BGB § 613a Abs. 5;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 14.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1091/15

Weitergabe einer Tariflohnerhöhung im Einzelhandel nach BetriebsübergangUnbegründete Zahlungsklage bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitnehmerin zur betrieblichen Übung der nicht tarifgebunden Arbeitgeberin

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.06.2016 - Aktenzeichen 8 Sa 87/16

DRsp Nr. 2016/16987

Weitergabe einer Tariflohnerhöhung im Einzelhandel nach Betriebsübergang Unbegründete Zahlungsklage bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitnehmerin zur betrieblichen Übung der nicht tarifgebunden Arbeitgeberin

1. Eine vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 01.01.2002 individualvertraglich vereinbarte dynamische Anwendung tariflicher Entgeltbestimmungen ist aus Gründen des Vertrauensschutzes als Gleichstellungsabrede auszulegen.2. Bei einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber kann ein Anspruch aus betrieblicher Übung auf eine Erhöhung der Löhne und Gehälter entsprechend der Tarifentwicklung nur angenommen werden, wenn es deutliche Anhaltspunkte im Verhalten des Arbeitgebers dafür gibt, dass er auf Dauer die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Tariferhöhungen übernehmen will (vorliegend verneint).

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 14.01.2016 - Az.: 2 Ca 1091/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 151; BGB § 242; BGB § 305c; BGB § 613a Abs. 5;

Tatbestand

Die Parteien streiten über von der Klägerin gegenüber der Beklagten geltend gemachte Ansprüche auf Weitergabe einer Tariflohnerhöhung.

1. 2. 1. 2.