I
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit von Honorarabzügen wegen degressionsbedingter Punktwertabsenkungen und des Überschreitens individueller Bemessungsgrenzen.
Der Kläger zu 1. betreibt seit April 1960 eine zahnärztliche Praxis. Sein Sohn, der Kläger zu 2., ist zum Oktober 1991 als Partner hinzugetreten; seit diesem Zeitpunkt besteht eine Gemeinschaftspraxis. Beide Partner sind als Zahnärzte zur vertragszahnärztlichen Versorgung zugelassen. Sie begehren höheres Honorar für die von ihnen im Jahr 1994 erbrachten Leistungen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|