Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 17. Juni 2009 - 17 Ca 892/09 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Die Revision wird für die Beklagte hinsichtlich des Tenors zu 2) des angefochtenen Urteils zugelassen.
Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung.
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