Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden - Fachkammer für Personalvertretungsrecht (Land) - vom 29. Juli 2008 - 23 K 613/08.WI.PV - wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Antragstellerin begehrt die Feststellung, dass ein Arbeitsverhältnis nach §
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