LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 03.03.2005
9 SaGa 2286/04
Normen:
BGB § 611 ; ZPO § 935 § 940 ;
Vorinstanzen:
ArbG Darmstadt, vom 03.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ga 4/04

Weiterbeschäftigungsanspruch aufgrund erstinstanzlichem Urteil

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 03.03.2005 - Aktenzeichen 9 SaGa 2286/04

DRsp Nr. 2005/14629

Weiterbeschäftigungsanspruch aufgrund erstinstanzlichem Urteil

Liegt ein die Unwirksamkeit der Kündigung feststellendes Instanzurteil vor, müssen zu der Ungewissheit des Prozessausgangs zusätzliche Umstände hinzukommen, aus denen sich im Einzelfall ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers ergibt, den Arbeitnehmer nicht zu beschäftigen.

Normenkette:

BGB § 611 ; ZPO § 935 § 940 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im einstweiligen Verfügungsverfahren um die Weiterbeschäftigung des Verfügungsklägers.

Die Verfügungsbeklagte unterhält einen Rettungsdienst in D mit mehreren Rettungswachen. Der Verfügungskläger ist seit dem 1. Mai 1994 bei der Verfügungsbeklagten als Rettungsassistent zu einem Bruttomonatsgehalt von zuletzt 2.885,65 EUR beschäftigt. Er ist Mitglied des bei der Verfügungsbeklagten gebildeten Betriebsrates. Bis zum 6. Juli 2004 war er dessen Vorsitzender. Als Vorsitzender war der Verfügungskläger für seine Betriebsratstätigkeit zu 75%, d.h. von montags bis donnerstags freigestellt. Nachdem er vom Vorsitz des Gremiums abberufen worden war, beschloss der Betriebsrat auf seinen Wunsch, ihn nicht länger freizustellen.